Montag, 7.9.2020
Provisorische Abtrennung macht Einzelhandelsgeschäft nicht zu Kiosk

Ein Einzelhändler kann sein Geschäft nicht in einen Kiosk verwandeln und sich dem Sonntagsverkaufsverbot dadurch entziehen, dass er die nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Räumlichkeiten und Produkte seines Ladengeschäftes provisorisch abtrennt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und die einem Einzelhändler auferlegte Geldbuße in Höhe von 500 Euro bestätigt.

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