Freitag, 1.12.2023
Sachverständige: Hinweis auf "voraussichtlich" höhere Kosten kann ausreichen

Teilt ein Sachverständiger in einer Kindschaftssache dem Gericht mit, dass seine Kosten "möglicherweise" höher als üblich ausfallen könnten, genügt er damit seiner Hinweispflicht. Fragt das Gericht nicht nach, so das OLG Frankfurt a. M., müssen auch keine konkreten Zahlen genannt werden.

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