Freitag, 4.9.2020
Revisionen eines Zahnärzte-Ehepaares nach Tötung ihrer Kinder überwiegend erfolglos

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen ein Zahnärzte-Ehepaar wegen der Tötung ihrer Kinder überwiegend bestätigt. Das Ehepaar hatte in als ausweglos empfundener Lage zunächst die beiden Kinder getötet und dann einen Brand gelegt. Ein geplanter Suizid beider scheiterte. Der Mann hatte eine lebenslange Strafe erhalten, die Frau 12 Jahre Gefängnis. Nur über einen Teil der Strafen für die Frau ist erneut zu befinden. 

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