Revisionen eines Zahnärzte-Ehepaares nach Tötung ihrer Kinder überwiegend erfolglos

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen ein Zahnärzte-Ehepaar wegen der Tötung ihrer Kinder überwiegend bestätigt. Das Ehepaar hatte in als ausweglos empfundener Lage zunächst die beiden Kinder getötet und dann einen Brand gelegt. Ein geplanter Suizid beider scheiterte. Der Mann hatte eine lebenslange Strafe erhalten, die Frau 12 Jahre Gefängnis. Nur über einen Teil der Strafen für die Frau ist erneut zu befinden. 

Lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

Das LG Darmstadt hatte den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die mitangeklagte Ehefrau hatte es wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen und wegen schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Weiterhin hat es Adhäsionsentscheidungen getroffen.

Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte

Nach den Feststellungen des LG führten jahrelange finanzielle Einbußen bei den einstmals gut situierten Angeklagten zum Insolvenzverfahren und zur Zwangsversteigerung ihres Einfamilienhauses. Obwohl für den 31.08.2018 die Räumung des gemeinsam bewohnten Wohnhauses angeordnet worden war, unternahmen die Eheleute nichts, um nach einer anderen Unterkunft für sich und ihren beiden Kindern zu suchen. In dieser als aussichtslos empfundenen Situation vereinbarten die Angeklagten in der Nacht zum 31.08.2018, ihre Kinder und sodann sich selbst zu töten. Gegen 2.00 Uhr tötete der durch die gemeinsame Vereinbarung in seinem Tatentschluss bestärkte Angeklagte zunächst den 13-jährigen Sohn und sodann die zehnjährige Tochter, indem er jedem der schlafenden Kinder mit einem Zimmermannshammer mehrfach auf den Kopf schlug, ihnen mit einem Jagdmesser mit gezielten Stichen zwischen die Rippen das Herz eröffnete und sodann die Halsschlagader durchschnitt. Die Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt das Haus verlassen, um ihrem Ehemann die Tatbegehung zu erleichtern.

Suizidversuch scheiterte

Gegen 6.45 Uhr entzündeten sie in den Kinderzimmern ausgebrachtes Benzin, so dass sofort ein Feuer ausbrach, das unter anderem die Wandverkleidung erfasste. Die Angeklagten begaben sich in die Garage, um sich mit dem Kohlenmonoxid im Abgas eines laufenden Automotors zu vergiften. Dieser Suizidversuch scheiterte; auch das Feuer konnte gelöscht werden.

LG muss über Teil der Strafen neu entscheiden

Der BGH hat am 28.07.2020 die auf die Sach- und auf Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten unter Korrektur des Schuldspruchs als unbegründet verworfen; das Urteil des LG Darmstadt ist damit insoweit rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten hat der Senat im Schuldspruch ebenfalls korrigiert; wegen der Auswirkungen dieser Korrektur auf den Strafausspruch wird eine andere Strafkammer des LG Darmstadt über einen Teil der Strafen neu zu befinden haben.

BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - 2 StR 594/19

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2020.