Freitag, 11.9.2020
EuGH soll über Kindergeldanspruch für nicht erwerbstätige EU-Bürger entscheiden

Das Finanzgericht Bremen zweifelt daran, ob der Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts mit EU-Recht vereinbar ist. Im konkreten Fall geht es um die Klage einer bulgarischen Staatsangehörigen. Mit Vorlagebeschluss vom 20.08.2020 hat der Zweite Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.

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