Donnerstag, 22.7.2021
Kein Abzug von Kindergartenbeiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Die als Sonderausgaben abziehbaren Kindergartenbeiträge sind um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar. Denn insoweit sei der Steuerpflichtige wirtschaftlich nicht belastet, was einem Abzug entgegenstehe.

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