Ein kirchlicher Kindergartenbetreiber aus Wuppertal hat keinen Anspruch auf einen höheren staatlichen Zuschuss für das Kindergartenjahr 2016/2017. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 12.01.2021 klargestellt. Der Kindergartenbetreiber hatte sich auf eine nicht ausreichende Finanzierungsregelung und eine bessere Förderung nicht kirchlicher Einrichtungen berufen.
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