Freitag, 1.4.2022
Keine Übertragung des Kinderfreibetrags bei zusammenlebenden Eltern

Kinderfreibeträge werden grundsätzlich nicht auf den anderen Elternteil übertragen, wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern zusammen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Dies ist laut Bundesfinanzhof auch dann der Fall, wenn ein Elternteil das Kind überwiegend allein betreut und keine oder nur geringe Beiträge zum Haushaltseinkommen leistet. Maßgeblich sei, dass die Unterhalts- und Leistungsfähigkeit generell gewährleistet sei.

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