Ab Februar darf mit KI-Systemen nur noch arbeiten, wer auch über entsprechende Kompetenzen verfügt. Das gilt auch für Anwältinnen und Anwälte sowie Kanzleimitarbeitende. Anisja Porschke beschreibt, was Kanzleien nun zu tun haben und wieso KI-Schulungen nicht zur lästigen Compliance-Pflicht werden sollten.
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