Wer einen Kfz-Kauf im Wege eines Verbraucherdarlehensvertrages finanziert hat, hat bei wirksamem Widerruf dieses Vertrages grundsätzlich einen Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung der geleisteten Zins- und Tilgungsraten. Zuvor muss er aber das finanzierte Kfz herausgeben. Kommt er dem nicht nach, hat die Bank ein Leistungsverweigerungsrecht. Hierauf weist das Oberlandesgericht Braunschweig hin.
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