Freitag, 14.8.2020
Verschärftes Kennzeichenverbot im Vereinsgesetz verfassungskonform

Das verschärfte Kennzeichenverbot ("Kuttenverbot") im Vereinsgesetz, das die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine auch weiter erlaubten "Schwestervereinen" verbietet, ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerden unter anderem der Hells Angels hin entschieden. Zwar handele es sich um einen gravierenden Grundrechtseingriff. Dieser sei aber zum Schutz äußerst wichtiger Rechtsgüter gerechtfertigt.

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