Montag, 3.8.2020
Betriebsratswahl wegen Verwechselungsgefahr der Listen “Fair.die“ und “Ver.di“ unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 31.07.2020 eine Betriebsratswahl aus dem Jahr 2018 für unwirksam erklärt, bei der neben der gewerkschaftsgetragenen Liste “Ver.di“ auch eine Liste mit dem Kennwort “Fair.die“ zugelassen wurde. Zwischen den gleichklingenden Kennwörtern habe eine erhebliche Verwechselungsgefahr bestanden, so das Gericht.

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