Freitag, 10.7.2020
Keltischer Maskenarmring zu Recht als national wertvolles Kulturgut eingestuft

Ein zeitweise im Rheinischen Landesmuseum in Trier verwahrter keltischer Maskenarmring, der sich inzwischen in Privatbesitz befindet, wurde vom Land Rheinland-Pfalz zu Recht als national wertvolles Kulturgut eingestuft. Das exzeptionelle Einzelstück gehöre zum "deutschen Kulturbesitz" und würde bei Abwanderung aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einem "wesentlichen Verlust" führen, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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