Eine Brustdrüsenschwellung, eine sogenannte Gynäkomastie, ist zwar ein häufiges Phänomen bei erwachsenen Männern, laut LSG Darmstadt aber gewöhnlich keine behandlungsbedürftige Krankheit. Daher muss die Krankenkasse die Kosten für die operative Entfernung von Brustgewebe nicht übernehmen.
Mehr lesenWeil sie die Höhe der Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse nicht akzeptieren wollte, ist eine Rentnerin bis vor das BVerfG gezogen. Dieses erteilte dem Sozialgericht, das darüber entschieden hatte, nun einen deutlichen Rüffel. Die rechtlichen Erwägungen zur Ermittlung der Belastungsgrenze entbehrten "jeder nachvollziehbaren Grundlage". Jetzt muss das SG nochmal ran.
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