Montag, 21.12.2020
Kartoffelwerfen ist keine Körperverletzung

Das Bewerfen eines Kindes mit einer Kartoffel und das Ziehen an dessen Arm stellen nicht ohne Weiteres Handlungen dar, die den Erlass einer Gewaltschutzanordnung rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 16.11.2020 entschieden. Im konkreten Fall sei die Schwelle zu einer vorsätzlichen Körperverletzung noch nicht erreicht gewesen.

Mehr lesen