Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker ist mit seiner Klage auf Kartellschadenersatz gegen Hersteller, die am Drogeriekartell beteiligt waren, auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass der kartellrechtswidrige Informationsaustausch der Hersteller zu einem Schaden bei Schlecker geführt habe, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
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