Dienstag, 24.5.2022
Unterlagen zur Karenzzeit früherer Bundesminister bleiben geheim

Seit 2015 müssen Mitglieder der Bundesregierung anzeigen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Während dieser Karenzzeit kann die Bundesregierung die Beschäftigung untersagen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang kürzlich entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Zugang zur "Karenzakte" gewährt.

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