Dienstag, 14.12.2021
Keine wirksame Zustellung eines kanadischen Scheidungsantrags per WhatsApp

Die Zustellung eines Scheidungsantrags aus Kanada per WhatsApp ist nicht wirksam. Für die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung sei eine ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags erforderlich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 22.11.2021.

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