Der von der Industrie- und Handelskammer Trier für das Jahr 2017 vorläufig festgesetzte Kammerbeitrag ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und die Klage eines Kammermitglieds abgewiesen. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts führten zu keiner anderen Beurteilung als in einem bereits 2018 rechtskräftig entschiedenen Fall.
Mehr lesen