Mittwoch, 1.12.2021
Lkw-Maut verstieß 2010 und 2011 teilweise gegen Unionsrecht

Die Erhebung der Lkw-Maut war in den Jahren 2010 und 2011 teilweise unionsrechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zu einer teilweisen Rückerstattung von Mautgebühren an ein Speditionsunternehmen mit Sitz in Polen verpflichtet. Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahngrundstücke fehlerhaft kalkuliert worden.

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