Die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers können laut ArbG Aachen die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Im konkreten Fall scheiterte dies aber am Schriftformerfordernis. Wegen einer fehlenden Trainer-Lizenz ging die Kündigung aber dann doch durch.
Mehr lesen