Mittwoch, 17.6.2020
Besitz kinderpornografischen Materials erlaubt Entfernung aus Beamtenverhältnis

Bei einer Disziplinarklage gegen einen Justizvollzugsbeamten wegen des Besitzes kinderpornografischen Bildmaterials reicht der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.06.2020 entschieden. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im konkreten Fall nur auf eine Zurückstufung in das nächstniedrigere Amt erkannt hatten, hob das BVerwG auf.

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