Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Dies geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des VG Köln hervor. Das Gericht bejahte die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der JA.
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