Wird ein Elternteil, für dessen Kind eine stationäre Eingliederungshilfe gezahlt wird, zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag herangezogen, können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. Das hat das BVerwG entschieden.
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