Freitag, 14.5.2021
Aktionskünstler scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Jodl-Grabs

Der Künstler Wolfram Kastner muss den Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl rund 4.000 Euro wegen Beschädigung des Familiengrabs zahlen. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte nicht zur Entscheidung an. Kastner sei "nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit" verletzt, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Beschluss.

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