Zwei Zahnmediziner aus Nordrhein-Westfalen müssen es dulden, auch in Zukunft beim Ärztebewertungsportal Jameda gelistet zu sein. Der Bundesgerichtshof stärkte mit der am Dienstag ergangenen Entscheidung Jameda und seinem Geschäftsmodell den Rücken: Das Portal bietet Ärzten die Möglichkeit, über kostenpflichtige "Gold"- oder "Platin"-Pakete ihr Profil mit Fotos oder anderen Funktionen aufzupeppen. Nicht zahlenden Basiskunden bleibt das verwehrt.
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