Dienstag, 23.6.2020
Streit um Platz an der Sonne

Acht Jahre nach dem ersten Beschluss einer Eigentümergemeinschaft konnte der V. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 15.05.2020 einen Streit unter Wohnungseigentümern im zweiten Durchgang abschließen. Jedenfalls die nach der Zurückverweisung an das Berufungsgericht von der Gemeinschaft beschlossene Genehmigung der Jalousien und anderen Schattenspender sei wirksam. Dies gelte auch für die in dem Beschluss enthaltene Kostenverteilung.

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