Donnerstag, 5.5.2022
EuGH-Gutachten stärkt Hoffnung auf Urlaubsanspruch trotz Verjährung
Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes stärkt die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass nicht genommener Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verjährt. Aus den Schlussanträgen von Generalanwalt Richard de la Tour vom 05.05.2022 geht hervor, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen muss, dass Urlaub nicht verfällt. So müsse der Arbeitnehmer etwa auf den übrigen Urlaub und entsprechende Fristen hingewiesen werden. Mehr lesen