Dienstag, 13.9.2022
Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten für verletzten Diensthund

Ein Förster hat bei Verletzung des Diensthundes auch dann Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten, wenn der Hund zum Zeitpunkt des Unfalls nicht "im Dienst" war. Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch stelle nicht darauf ab, dass der Hund im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses selbst dienstlich benötigt oder eingesetzt worden sei.

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Dienstag, 11.5.2021
Schadenersatz für auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund

Wer auf der Jagd versehentlich einen Jagdhund tötet, muss hierfür Schadenersatz leisten. Der Höhe nach bemisst sich der Anspruch nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden hat. Zu ersetzen seien zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen.

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