Sie wehrten sich gegen einen Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2019, doch das BVerwG verweist Anhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS an die Verfassungsgerichte. Weil hier überwiegend Verfassungsnormen auszulegen seien, sei der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet.
Mehr lesenAnhänger der umstrittenen Israel-Boykott-Bewegung "Boycott, Divestment and Sanctions" (BDS) sind mit ihrer Klage gegen einen Beschluss des Bundestages, der ihr "antisemitische" Argumentationsmuster und Methoden vorgehalten hatte, gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht die Anhänger durch den Bundestagsbeschluss von 2019 nicht in ihren Grundrechten verletzt. Insbesondere treffe dieser keine Aussage dahin, dass alle Unterstützer der BDS-Bewegung Antisemiten seien.
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