Donnerstag, 24.11.2022
Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil nicht isoliert überprüfbar

Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat betont, dass das Rechtsschutzsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit keinen solchen Feststellungsantrag vorsieht und auch keine Veranlassung für eine erweiternde Auslegung besteht.

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