Die iranische Bank Refah Kargaran hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der restriktiven Maßnahmen, die die EU gegen sie verhängt hat. Der Europäische Gerichtshof hat am 06.10.2020 ein entsprechendes Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt, dabei aber gerügt, dass das EuG seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Ersatz des Schadens verneint habe.
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