Die niederländische Versicherungsgruppe Achmea wandte sich vor dem BVerfG gegen die Aufhebung eines Schiedsspruchs durch den BGH in der Folge des EuGH-Urteils "Achmea" und gegen das Zustimmungsgesetz des Bundestags zum EU-BIT-Beendigungsübereinkommen. In beiden Fällen ohne Erfolg.
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