Deutsche Internetprovider können nicht zur Sperrung der Internetseiten ausländischer Anbieter von illegalen Glücksspielen gezwungen werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Die Entscheidung ist nach Mitteilung vom Mittwoch die erste eines OVG in Deutschland. Der Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig, aber das Hauptsacheverfahren noch anhängig.
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