Deutsche Internetprovider müssen Online-Glücksspiel nicht aussperren

Deutsche Internetprovider können nicht zur Sperrung der Internetseiten ausländischer Anbieter von illegalen Glücksspielen gezwungen werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Die Entscheidung ist nach Mitteilung vom Mittwoch die erste eines OVG in Deutschland. Der Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig, aber das Hauptsacheverfahren noch anhängig.

Provider scheiterte in der ersten Instanz

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) hatte einen Provider aufgefordert, die aus ihrer Sicht illegalen Angebote zweier Lotterien in Malta für Zugriffe aus Deutschland zu sperren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelte es sich um 1&1. Das klagende Unternehmen in Montabaur im Westerwald scheiterte zwar mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Anordnung der Behörde. Es ging aber in die zweite Instanz. Diese – das OVG Koblenz – gab 1&1 vorläufig recht.

OVG: Sperrungsanordnung ist rechtswidrig

Die Sperrungsanordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist laut dem OVG rechtswidrig. Internetprovider sind demnach nicht verantwortlich für die Inhalte von Glückspielangeboten im Netz, wenn sie unter anderem weder deren Informationen noch Adressaten selbst auswählen.

OVG Koblenz -

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2023 (dpa).