Dass Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, eine Integrationsprüfung bestehen müssen, hält der EuGH grundsätzlich für mit EU-Recht vereinbar. Nicht einverstanden war er damit, wie die Niederlande mit den Kosten für den Kurs und Geldbußen für das Nichtbestehen umgeht.
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