Montag, 20.6.2022
Anwendbares Recht für rückständigen Unterhalt bei Expatriates

Befristete Aufenthalte eines Ehepaars aus beruflichen Gründen in verschiedenen Ländern sprechen gegen die Anwendung des Unterhaltsrechts eines dieser Staaten. Der Bundesgerichtshof betonte, dass es eine Frage des Einzelfalls ist, ob die Ehe eine enge Verbindung nach dem Haager Unterhaltsprotokoll zum Aufenthaltsort aufweist. Bei Arbeitseinsätzen in wechselnden Staaten sei deutsches Recht anwendbar.

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