Mittwoch, 9.9.2020
Influencerin muss Werbung für andere Unternehmen auf Instagram kenntlich machen

Eine Influencerin muss ihre Beiträge auf Instagram auch dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie sogenannte Tap Tags verwendet, die zu den Seiten anderer Unternehmen führen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Unter Verweis auf die divergierende Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte zur Werbekennzeichnung von Instagram-Postings hat es die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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