Montag, 21.2.2022
Drei Jahre und acht Monate wegen Insiderhandels

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 18.02.2022 die bislang höchste Haftstrafe in einem Insiderverfahren ausgesprochen. Es verurteilte einen Mann wegen mehrfachen Insiderhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Dies teilte die BaFin mit. Die Insiderinformationen kamen von einem ehemaligen Mitarbeiter einer Investmentbank, die an fast allen betroffenen Übernahmen beratend beteiligt war.

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