Freitag, 25.2.2022
Vorvertragliche Mitteilungspflicht gegenüber Verbrauchern bei fondsgebundener Gruppenlebensversicherung

Einem Verbraucher müssen vor seinem Beitritt zu einer fondsgebundenen ("unit-linked") Gruppenlebensversicherung die nach der Lebensversicherungsrichtlinie notwenigen Angaben sowie weitere Einzelheiten wie die Natur der Vermögenswerte und die strukturellen Risiken mitgeteilt werden, so der Europäische Gerichtshof. Eine Verletzung der Mitteilungspflicht führe nicht zur Nichtigkeit des Vertrags, es müsse aber die praktische Wirksamkeit der Pflicht gewährleistet sein.

Mehr lesen