2015 wurde Bushidos Album "Sonny Black" als jugendgefährdend auf den Index gesetzt – jetzt ist auch seine Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Indizierung des Musikalbums verletze Bushido nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, so das BVerfG.
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