Mittwoch, 1.6.2022
Keine Inboxwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung

Automatisierte Werbeeinblendungen im Posteingangsfach eines E-Mail-Nutzers sind nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Der Bundesgerichtshof beendete einen fünf Jahre lang währenden Rechtsstreit zwischen zwei Stromanbietern in einer solchen Wettbewerbssache. Der Verbraucher müsse vorher klar und deutlich darüber informiert werden, dass Werbenachrichten in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden, und sein Einverständnis erklären.

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