Das LG Mannheim hat eine Frau wegen Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt. Sie hatte sich von einer einschlägig bekannten Ärztin ohne jegliche Untersuchung ein Attest besorgt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzmaske gegen Corona tragen könne.
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