Donnerstag, 16.3.2023
Keine Pflicht eines Soldaten zu Einwilligung in zu duldende Impfung

Ist ein Soldat bereits dienstlich verpflichtet, sich impfen zu lassen, so kann von ihm keine zusätzliche schriftliche Einwilligungserklärung verlangt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass keine Zustimmung als Patient entgegen der eigenen Überzeugung verlangt werden kann. Die Duldungspflicht ersetze die Zustimmung.

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