Montag, 10.5.2021
DAV fordert bundesweites Impfangebot für Anwaltschaft

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) besteht auf einem bundesweiten Impfangebot für alle Rechtsanwälte entsprechend ihrer Einstufung in die Gruppe 3 (erhöhte Priorität) nach der Wertung der CoronaImpfV des Bundes. Überlegungen einzelner Bundesländer, nicht allen Rechtsanwälten ein Impfangebot zu machen, tritt der DAV entgegen. Rechtsanwälte leisteten einen wichtigen Beitrag zur Rechtspflege und seien erste Anlaufstellen für Bürger bei Rechtsfragen.

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