Freitag, 23.7.2021
ING-Diba muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Die ING-DiBa AG muss zwei Klägern nach Widerruf eines Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main nach Anerkenntnis der Forderung durch die Bank rechtskräftig entschieden, wie die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mitteilte.

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