ING-Diba muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Die ING-DiBa AG muss zwei Klägern nach Widerruf eines Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main nach Anerkenntnis der Forderung durch die Bank rechtskräftig entschieden, wie die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mitteilte.

LG Frankfurt am Main verurteilt nach Anerkenntnis zu Rückzahlung

Laut Mitteilung der Kanzlei schlossen die Kläger zur Finanzierung ihres Eigenheims im Juli 2015 einen Immobiliardarlehensvertrag mit der ING-DiBa. Ende 2020 veräußerten sie ihre Immobilie. Wegen der Beendigung der diesbezüglichen Finanzierung zahlten sie unter anderem die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von gut 3.955 Euro. Nach Widerruf des Darlehensvertrags begehrten sie die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Um Rechtsausführungen des Gerichts zu den Rechtsgründen für die Rückforderungsmöglichkeit zu verhindern, habe die ING-Diba ein Anerkenntnis erklärt, schreibt die Kanzlei.

LG Berlin erachtete verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft

Hahn Rechtsanwälte weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LG Berlin hin, wonach die verwendete Widerrufsbelehrung der ING-Diba fehlerhaft sei. Dabei sei es um folgende Formulierung gelangen: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (zum Beispiel Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat". Damit sei fehlerhaft über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt worden. In dem Fall vor dem LG Frankfurt am Main habe der Vertrag dieselbe Formulierung enthalten. Hahn Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Rückforderungsmöglichkeiten bei Verträgen bestünden, die ab dem 02.11.2002 geschlossen worden seien.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.07.2021 - O 280/20

Redaktion beck-aktuell, 23. Juli 2021.