Erbeuten Kriminelle persönliche Daten kann laut EuGH allein die Angst vor einem Missbrauch dieser Informationen einen immateriellen Schaden darstellen. Aus einem unbefugten Zugriff könne nicht automatisch auf unzureichenden Schutz geschlossen werden, aber die Beweislast liege beim Verantwortlichen.
Mehr lesenDer BGH hat dem EuGH Fragen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs und zum Begriff des immateriellen Schadens nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt.
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