Nach einem illegalen Autorennen nahe Barsinghausen, bei dem zwei kleine Kinder starben, wurde eine Fahrerin zu sechs und ihr Kontrahent zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der BGH hob nun das Urteil des LG Hannover auf. Es muss prüfen, ob eine Verurteilung wegen Mordes nicht doch in Frage kommt.
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