Das Bundesverteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit gestern bekanntgegebenem Beschluss entschieden und damit den im Rahmen eines Eilverfahrens ergangenen erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Das Ministerium hatte argumentiert, das Foto sei der Privatsphäre der Ministerin zuzuordnen.
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